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Identifizierungsleitfaden des Emissionshauses König & Cie.

Identifikationsleitfaden (PDF-Format)

Für Vermittler von Kommanditbeteiligungen zur Identifizierung von Anlegern nach dem Geldwäschegesetz

Das Ziel des vorliegenden Leitfadens ist die Festlegung von Mindestanforderungen zur Identifizierung von Anlegern und ggf. wirtschaftlich Berechtigten. Der Leitfaden ist - in seiner jeweils gültigen Fassung - integraler Bestandteil der Vertriebsvereinbarung mit dem jeweiligen Vermittler und soll verhindern, dass die Geldanlage in geschlossenen Fonds für Zwecke der Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung missbraucht wird. KCT ist berechtigt, die sich aus diesem Leitfaden ergebenden Befugnisse unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Vermittler auszuüben (§ 328 Abs. 1 BGB).

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Anleger-Identifizierung nach diesem Leitfaden nur durchführen dürfen, wenn und solange:

  • Sie über eine Rahmenvereinbarung verfügen, die Sie dazu ermächtigt
  • Sie rechtmäßig im Besitz einer gültigen Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO sind
  • Ihre geldwäscherechtliche Zuverlässigkeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung von der KCT regelmäßig durch Stichproben überprüft und positiv festgestellt werden kann.

Fonds

Für einen bestimmten Zweck gebildete und verwaltete Vermögenswerte.