Zweitmarkt Lebensversicherungen
A-H
Ablaufleistung
Mit der Fälligkeit der Versicherungsleistung erhält der Versicherte die sogenannte Ablaufleistung, die sich aus der bei Vertragsabschluss garantierten Versicherungssumme, den von der Versicherungsgesellschaft erwirtschafteten Überschussanteilen und einem eventuell anfallenden Schlussgewinnanteil zusammensetzt.
Agio
Das Agio bezeichnet einen Aufschlag auf die Beteiligungssumme, den der Anleger einmalig bei seinem Beitritt leisten muss. Das Agio wird von der Gesellschaft in der Regel für die Kosten des Vertriebes verwendet.
Aktienquote
Um die Versicherungsnehmer vor zu großen Kursverlusten am Aktienmarkt zu schützen, dürfen deutsche Versicherungsgesellschaften maximal 35% des zinstragenden Kapitals in Aktien investieren. Im Jahr 2002 lag die Aktienquote der deutschen Versicherer bei durchschnittlich ca. 8 bis 10%. Britische Lebensversicherungen hingegen dürfen bis zu 100% in Aktien investieren, die tatsächlichen Quoten schwanken zwischen durchschnittlich 45% und 85%. Die Aktienkursverluste der vergangenen Jahre haben dazu geführt, dass die Performance vieler britischer Kapitallebensversicherer hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist.
Aktuar
Jedes Lebensversicherungsunternehmen hat einen „Verantwortlichen Aktuar“ zu benennen (§ 11a Abs. 3 VAG). Ein Aktuar hat die Aufgabe, die versicherungsmathematisch einwandfreie Kalkulation der Lebensversicherungsbeiträge zu verantworten. Im Erläuterungsbericht hat er darzulegen, nach welchen Methoden die Kalkulation erfolgt ist, wie die Deckungsrückstellung ermittelt wird, welche Sicherheiten einkalkuliert wurden und wie die zukünftige Entwicklung eingeschätzt wird. Zudem hat er laufend zu überprüfen, dass die finanzielle Situation der Lebensversicherungsgesellschaft die jederzeitige Erfüllung der gegenüber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen gewährleistet. Als Aktuare werden Versicherungsmathematiker eingesetzt, die auf Grund ihrer verantwortungsvollen Position meist im Vorstand angesiedelt sind.
Auszahlung
Anteilige Verteilung liquider Mittel an die Gesellschafter (Anleger). Die Höhe der Auszahlung orientiert sich an der Liquiditätssituation der Gesellschaft. Auszahlungen für ein Wirtschaftsjahr erfolgen auf Basis eines Gesellschafterbeschlusses. In der Regel sieht der Gesellschaftsvertrag die Möglichkeit einer Vorabauszahlung im laufenden Geschäftsjahr vor. Wird entschieden, dass die vorhandene Liquidität nicht ausgeschüttet wird, verbleibt sie in der Gesellschaft und stärkt so die Liquiditätsreserve. Handelsrechtlich handelt es sich bei Auszahlungen um Entnahmen.
Beirat
Der Beirat ist ein aus mehreren Personen bestehendes Gremium, das von der Gesellschafterversammlung gewählt wird. Er berät und kontrolliert die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft. Durch die Kontroll- und Mitwirkungsrechte des Beirats werden die Interessen der Anleger bestmöglich vertreten.
Beitrag
Der Beitrag einer Lebensversicherung (auch Prämie genannt) besteht aus drei Teilen - Risikoanteil - Sparanteil und Kostenanteil.
Beitrittserklärung
Zeichnungsschein, der dem Beteiligungsprospekt als Anlage beigefügt ist. Der Anleger tritt mit der Unterzeichnung der Beteiligungsgesellschaft mit dem in dem Zeichnungsschein eingesetzten Betrag bei. Erst mit der Annahme durch den Treuhänder ist der Beitritt des Anlegers wirksam; der Anleger erhält eine Annahmeerklärung der Treuhandgesellschaft.
Beteiligungsgesellschaft
Eigentümergesellschaft, meist in Form einer GmbH & Co. KG.
Blind-Pool
Bezeichnung für ein Fondskonzept, bei dem das Portfolio oder Anlageobjekt erst nach dem Beitritt der Anleger sukzessive von dritten Parteien zusammengestellt wird.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Die BaFin vereint die Geschäftsbereiche der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (Bankenaufsicht), für das Versicherungswesen (Versicherungsaufsicht) sowie für den Wertpapierhandel (Wertpapieraufsicht/ Asset-Management) in sich und führt diese weiter. Die BaFin ist eine rechtsfähige, bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
Deckungskapital
Als Deckungskapital wird derjenige Anteil der eingezahlten Prämien bezeichnet, der als Sparanteil mit garantierter Mindestverzinsung (derzeit 3,25%) im Deckungsstock der Versicherungsgesellschaft angelegt wird. Im Gegensatz hierzu steht der Risikoanteil, der für die Deckung der Sterbefall-Leistungen angelegt wird.
Deckungsrücklage
In bestimmten Versicherungssparten (Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Krankenversicherung) muss ein Teil der eingenommenen Prämien verzinslich angelegt werden. Diese Prämienreserve wird Deckungsrücklage genannt.
Deckungsrückstellung
In der Lebensversicherung ergibt die Addition aller Deckungskapitalien für einzelne Lebensversicherungsverträge die Deckungsrückstellung, also die Summe der Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherten. In der Bilanzdarstellung entspricht dies der Passivseite.
Deckungsstock
Der Deckungsstock ist das Gegenstück zur Deckungsrückstellung und bezeichnet die Summe aller Vermögenswerte, die eine Lebensversicherung zur Erfüllung der in der Deckungsrückstellung zusammengefassten Verbindlichkeiten gegenüber den Versicherten besitzt. In der Bilanzdarstellung entspricht dies der Aktivseite. Da jederzeitgewährleistet sein muss, dass die Versicherungsansprüche der Versicherten erfüllt werden können, muss der Deckungsstock gesondert vom übrigen Vermögen der Versicherungsgesellschaft verwaltet werden. Die Anlagewerte müssen in einem Deckungsstockverzeichnis einzeln aufgeführt werden und sind in einem Konkursfall nicht pfändbar. Hinsichtlich des Aufbaus des Deckungsstocks gelten strenge Vorschriften. Erlaubt sind nur folgende Anlageformen:
- Grundstücke, grundstückgleiche Rechte
- Hypotheken, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen
- Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen, Darlehen
- Vorauszahlungen auf Versicherungsleistungen
- Beteiligungen an Unternehmen
- Festverzinsliche Wertpapiere
- Aktien (Aktienquote)
Eigenkapital
Das dem Unternehmen von seinen Eigentümern, im Gegensatz zum Fremdkapital, ohne zeitliche Beschränkung und ohne feste Verzinsung zur Verfügung gestellte Kapital.
Einkommen, sonstiges zu versteuerndes
Das sonstige zu versteuernde Einkommen bildet grundsätzlich die Bemessungsgrundlage, auf die der Einkommensteuertarif angewendet wird, also die Summe der Einkünfte abzüglich folgender wesentlicher Punkte: Sonderausgaben (wie z.B. Kirchensteuer), außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge (wie z.B. Kinderfreibeträge). Das letztendlich zu versteuernde Einkommen ergibt sich dazu durch Addition des Steuerlichen Ergebnisses aus §§ 15, 15a, 5a EStG.
Eintragung in das Handelsregister
Entscheidet sich der Anleger der Gesellschaft als R Kommanditist beizutreten, wird er in das Handelsregister als Gesellschafter der Kommanditgesellschaft eingetragen. Die Eintragung übernimmt für ihn der Treuhänder.
Emission
Allgemein die Ausgabe von Anteilsscheinen, wie z.B. Aktien. Im Rahmen der Fondsfinanzierung ist die Ausgabe bzw. die Vermittlung von Kommanditanteilen an renditeorientierte Anleger gemeint.
Emissionshaus
Bank, Kreditinstitut oder Privatgesellschaft (wie z.B. König & Cie.), die im Rahmen der Fondsfinanzierung wesentliche Aufgaben, wie z.B. die Beratung bei der Fondskonzeption, Erstellung des Beteiligungsprospektes, Finanzierungsvermittlung und die Ausgabe von Kommanditanteilen übernimmt.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Der anteilige Wert des Betriebsvermögens der Gesellschaft bildet bei jedem Gesellschafter die Grundlage für etwaige erbschaft- und schenkungsteuerliche Feststellungen. Basis der Bewertung sind die Buchwerte der Gesellschaft (§ 98a, § 109 Abs. 1 BewG). Positives Betriebsvermögen unterliegt in Erbschafts- sowie Schenkungsfällen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge bei einem einmaligen Freibetrag von EUR 256.000 lediglich zu 60% der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Weiter wird Betriebsvermögen unabhängig vom Verwandtschaftsgrad im Ergebnis stets nach dem günstigen Tarif der Steuerklasse I versteuert. Voraussetzung für die Vergünstigungen ist jedoch, dass die Beteiligung oder die Gesellschaft nicht innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb aufgegeben wird. Die Werte sind im Prospekt bei der Ergebnisrechnung angegeben.
Finanzmathematisches Ergebnis
Zum objektiven Vergleich verschiedener Anlageformen bedarf es einer finanzmathematischen Methode, die unabhängig von den individuellen Anlagecharakteristika anwendbar ist. I.d.R. wird hierfür die Methode des „Internen Zinsfußes“ (IRR) angewendet (siehe Interner Zinsfuß).
Fonds
Für einen bestimmten Zweck gebildete und verwaltete Vermögenswerte.
Fondsfinanzierung
Ein Fonds wird finanziert durch das eingebrachte Kapital der Anleger und das Fremdkapital (Darlehen).
Fondsgebundene Lebensversicherung
Bezeichnung für eine Lebensversicherung, bei der der Sparanteil der Prämie in einen oder mehrere Fonds fließt.
Fondskapital
Summe der vermittelten Kommanditanteile. Es stellt den wesentlichen Teil des Eigenkapitals der Beteiligungsgesellschaft dar.
Fungibilität
Rechtsbegriff für Vertretbarkeit. Bei Fondsgesellschaften ist die Möglichkeit der Veräußerung oder Übertragung von Kommanditanteilen gemeint.
Garantieverzinsung
Die Garantieverzinsung, auch garantierte Mindestverzinsung oder garantierter Rechnungszins genannt, bezeichnet die von den Versicherungsgesellschaften zu gewährleistende Mindestverzinsung des Sparanteils der Kapitalversicherung. Sie bildet die Untergrenze für die jährliche Verzinsung der Sparanteile. Die Höhe der Garantieverzinsung wird zu Beginn der Vertragslaufzeit festgesetzt und ist für die gesamte Laufzeit einer Police festgeschrieben.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Der GDV wurde 1948 in Köln gegründet und hat seinen Sitz seit 1998 in Berlin. Mitglieder sind 447 Versicherungsunternehmen (davon 46 Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen), der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) sowie der Verband öffentlicher Versicherung. Gemessen an den Brutto-Beitragseinnahmen repräsentieren die Mitglieder etwa 97% des deutschen Marktes.
Gesellschafterversammlung
Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder seltener unregelmäßige (außerordentliche) Versammlung der Fondsgesellschafter. Wesentliches Forum der Anlegermitbestimmung. Der Gesellschaftsvertrag regelt Form und Frist der Versammlung. Wichtige Tagesordnungspunkte (Tops): Bericht der Geschäftsführung, Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses, Beschluss über die Bestellung eines Beirates, Beiratswahl, Entlastung von Geschäftsführung und Beirat, Beschlüsse über Ausschüttung, Ausschluss von Gesellschaftern, Änderung der Geschäftspolitik.
Gesellschaftskosten
Verwaltungskosten für die Buchhaltung und die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft, Steuerberatung, Treuhandvergütung sowie die Komplementärvergütung.
Haftung des Kommanditisten
Nach der vollständigen Erbringung der Kommanditeinlage ist die Haftung der R Kommanditisten ausgeschlossen. Die persönliche Haftung lebt jedoch nach §§ 171 Abs. 1 und 172 Abs. 4 HGB wieder auf, sofern Liquiditätsausschüttungen vorgenommen werden, ohne dass ein entsprechender Gewinn im Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft ausgewiesen wurde. In Höhe dieser Liquiditätsausschüttungen besteht also die Möglichkeit der persönlichen Inanspruchnahme der Anleger.
I-P
Initiator
Anbieter, der allein oder zusammen mit anderen Anbietern ein Investitionsprojekt auflegt (initiiert) oder der öffentlich privates Anlagekapital für ein solches Projekt einwirbt. Initiatoren sind insbesondere die Beteiligungsgesellschaft und das für die Emission und den Vertrieb der Eigenkapitalanteile zuständige Unternehmen (R Emissionshaus).
Innerer Wert
Der innere Wert einer Kapitalversicherung wird hier als Kenngröße verwendet. Es wird damit die Differenz vom tatsächlichen Wert der einzelnen Kapitalversicherung zum ausgewiesenen, garantierten Rückkaufswert angegeben. Der innere Wert einer Kapitalversicherung ist in der Regel positiv, da Versicherungsgesellschaften bei der Berechnung des garantierten Rückkaufswertes stets die Garantieverzinsung, jedoch die Überschussanteile und den einmaligen Schlussgewinnanteil nicht im vollen Umfang berücksichtigen.
Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (IFA)
Unabhängiges Beratungsunternehmen, das 1993 in Ulm gegründet wurde. Ziel ist die Unterstützung deutscher Lebensversicherer bei der effizienten Anwendung moderner Methoden der Aktuarwissenschaften ( Aktuar), Finanzmathematik und Informationstechnologie.
Interner Zinsfuß (IRR)
Finanzmathematische Methode zum objektiven Vergleich verschiedener Anlageformen, welche die Ein- und Auszahlungsströme einer Kapitalanlage unter bestimmten Zins- und Zeitannahmen gegenüberstellt. Das Ergebnis der internen Zinsfußmethode stellt die tatsächlich in einem Investitionsobjekt steckende Verzinsung dar. Die Methode des internen Zinsfußes ist aus Anlegersicht nicht unumstritten, da sie ideale Bedingungen vorsieht, die in der Realität kaum anzutreffen sind. Ein Anleger sollte deshalb mehrere Vergleichsmethoden bei der Bewertung von Investitionsobjekten heranziehen.
Investitionsplan
Planrechnung und wesentlicher Bestandteil der gesamten Unternehmenskonzeption. Er weist die Verwendung der Mittel in der Investitionsphase wie auch deren Herkunft aus. Das Gesamtinvestitionsvolumen muss sich betragsmäßig mit dem Finanzierungsvolumen (Eigen- und Fremdkapital inkl. Agio des Fonds) decken. Aus Vorsichtsgründen wird in das Finanzierungsvolumen regelmäßig eine Liquiditätsreserve einkalkuliert.
Kapitalkonto
Das Kapitalkonto dient bei Personengesellschaften dem individuellen Ausweis des Eigenkapitals für jeden Gesellschafter und spiegelt die Bewegungen der Kapitaleinzahlungen, zugewiesenen Gewinn- bzw. Verlustanteile sowie Ausschüttungen bzw. weiteren Einlagen wider.
Kapitallebensversicherung
Als Kapitallebensversicherung wird eine Versicherung bezeichnet, die eine Risikoabsicherung und eine Kapitalanlage miteinander kombiniert. Die Versicherungssumme wird alternativ im Todes- oder im Erlebensfall ausgezahlt. Die gezahlten Versicherungsbeiträge werden zum größten Teil kapitalbringend in einem so genannten Deckungsstock angelegt, ein kleiner Anteil der eingezahlten Prämien wird für den Risikoschutz verwendet.
Kapitalrückfluss
Der Kapitalrückfluss ist die Summe der an den Anleger gezahlten laufenden Ausschüttungen.
Kostenanteil
Mit dem Kostenanteil der Prämie werden die Abschlusskosten (Provisionen/Courtagen) und die Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaft bezahlt. Die Abschlusskosten werden dem Versicherungskonto zu Beginn der Laufzeit belastet, was in den ersten Jahren zu sehr geringen Rückkaufswerten führt.
Kostenüberschuss
Liegen die tatsächlichen Kosten der Versicherungsgesellschaft unter den geplanten Ansätzen, entsteht ein so genannter Kostenüberschuss.
Mittelverwendungskontrolle
Sicherstellung der zweckgerechten Verwendung der von den Anlegern auf ein Treuhandkonto geleisteten Einlagen durch einen Wirtschaftsprüfer während der Investitionsphase des Fonds. Erst nach der Erfüllung der im Mittelverwendungskontrollvertrag definierten Freigabekriterien werden die Mittel an Dritte ausgekehrt.
Performance
Bezeichnung für den Wertzuwachs eines Fonds oder einer anderen Kapitalanlage in einem bestimmten Zeitraum. Die Performance einer Aktie setzt sich beispielsweise zusammen aus der Kursveränderung und aus den eingenommenen Dividenden und Zinsen.
Platzierungsgarantie
Zusicherung gegenüber der Gesellschaft, dass das Fondskapital eines geschlossenen Fonds vollständig gezeichnet wird. Der Garant gewährleistet, dass er oder ein Dritter eventuelle Platzierungsreste zu einem bestimmten Zeitpunkt übernimmt. Dies bedeutet zusätzliche Sicherheit für den Anleger, da der Fonds in jedem Fall geschlossen wird, d.h., dass das Erreichen des Investitionszieles gewährt ist.
Prämie
Prämie bezeichnet den von einem Versicherten zu leistenden Versicherungsbeitrag. Bei der Kapitallebensversicherung besteht die Prämie aus den drei Teilen Risikoanteil (ca. 5%), Sparanteil (ca. 76%) und Kostenanteil (ca. 15%).
Protektor Lebensversicherungs-AG
Die Protektor Lebensversicherungs-AG wurde von allen in Deutschland ansässigen Lebensversicherungsunternehmen gegründet, um Versicherte vor den Folgen der Insolvenz eines Lebensversicherers zu schützen. Die Protektor Lebensversicherungs-AG steht für alle Verpflichtungen ein, die sich aus den Versicherungsverträgen notleidender Unternehmen ergeben. Damit sind alle vertraglich garantierten Leistungen gesichert. Die Protektor Lebensversicherungs-AG arbeitet im Einvernehmen mit der R Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
R-Z
Rendite
Es gibt vielfältige Methoden zur Errechnung der Rendite. Sie sind häufig nicht miteinander vergleichbar. Das finanzmathematische Ergebnis nach der Methode des „internen Zinsfußes“ (IRR) ermittelt die Rendite des durchschnittlich gebundenen Eigenkapitals. Die so ermittelte Verzinsung sollte nicht alleiniges Entscheidungskriterium sein, da sie von idealen Bedingungen ausgeht.
Rentenversicherung, private
Die Rentenversicherung ist eine Versicherung, bei der der Versicherte monatlich, jährlich oder einmalig Kapital einzahlt, um nach Ablauf der festgelegten Versicherungsdauer entweder das angesparte Kapital plus Zinsen auf einmal zu bekommen (Kapitalwahlrecht), oder um eine lebenslange Rente in Anspruch zu nehmen.
Risikoanteil
Bei Kapitalversicherungen, die Versicherungsleistungen bei Tod der versicherten Person vorsehen, fließen Versicherungsprämien nicht im vollen Umfang in den zu verzinsenden Deckungsstock (Sparanteil), sondern zu einem Teil in den Risikoanteil, um die Todesfallleistung beim Ableben der versicherten Person vor Ende der Vertragslaufzeit zahlen zu können. Die Höhe des Risikoanteils wird mit Hilfe der Sterbetafeln kalkuliert, in denen die statistische Wahrscheinlichkeit der Todesfälle nach Alter und Geschlecht differenziert verzeichnet ist.
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung versichert den Todesfall einer Person in einem vertraglich festgelegten Zeitraum mit einer vertraglich festgelegten Versicherungssumme oder Rentenzahlung. Im Todesfall der versicherten Person während der Versicherungsdauer wird die Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausbezahlt.
Risikoüberschuss
Treten weniger Versicherungsfälle ein als angenommen, entsteht ein so genannter Risikoüberschuss.
Rückkaufswert
Als Rückkaufswert wird der Wert bezeichnet, den der Kapitallebensversicherungsnehmer erhält, wenn er seine Versicherung vor Ablauf kündigt. Der Wert setzt sich aus der Summe der eingezahlten Versicherungsprämien abzüglich der der Versicherung entstandenen Kosten zusammen. Abzuziehende Kosten sind unter anderem die Vertragsabschlusskosten, der Risikoanteil und die Stornokosten. Im Allgemeinen übersteigen diese Kosten in den ersten Jahren die Summe der eingezahlten Prämien.
Schenkungsteuerlicher Wert
Grundlage des schenkungsteuerlichen Wertes einer gewerblichen Unternehmensbeteiligung bildet das Kapitalkonto der Kommanditisten, in dem die Liquiditätsströme und steuerlichen Ergebnisse abgebildet sind. Dabei werden Ausschüttungen wie Entnahmen behandelt. Im Falle der Übertragung des Anteils durch Schenkung oder Vererbung hat eine Beteiligung an einem Unternehmen Vorteile, z.B. gegenüber Geldzuwendungen auf Grund des nach erbschaftsteuerlichen Vorschriften zu ermittelnden geringeren Wertes.
Schlussgewinn
In den letzten Jahren der Versicherungsvertragslaufzeit stehen dem Versicherungsnehmer Gewinnanteile zu, die durch die zeitlich verzögerten Entnahmen aus der Rückstellung für die Beitragsrückerstattung erst später zur Auszahlung gelangen. Dieser Schlussgewinnanteil wird bei Versicherungsende fällig.
Solvabilitätsspanne
Unter Solvabilität versteht man die Eigenmittelausstattung eines Versicherungsunternehmens. Solvabilitätsspanne bezeichnet den Betrag der erforderlichen Eigenmittel, der zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge notwendig ist. Die Höhe der Solvabilitätsspanne bemisst sich entweder nach den jährlichen Beiträgen (Beitragsindex) oder nach den durchschnittlichen Aufwendungen für Versicherungsfälle der letzten drei Geschäftsjahre (Schadenindex). Sie entspricht in etwa einem Zehntel der jährlichen Beitragseinnahmen.
Sparanteil
Der Sparanteil bezeichnet den Teil der eingezahlten Versicherungsprämie, der angespart wird. Im Gegensatz hierzu stehen der Risikoanteil und der Kostenanteil. Der Sparanteil wird zur Ansammlung der vereinbarten Versicherungssumme und zur Erzielung von Zinserträgen verwendet, die möglichst über die Garantieverzinsung hinausgehen. Die Versicherungssumme zuzüglich dieser Zinserträge ergibt die Ablaufleistung, die je nach Dauer und Gestaltung der Lebensversicherung oft das Doppelte der garantierten Versicherungssumme beträgt. Der Sparanteil der Lebensversicherung steigt im gleichen Maß, in dem der Risikoanteil durch Annäherung an den Ablauftermin sinkt.
Steuerliches Ergebnis
Positiver oder negativer Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eines Unternehmens unter steuerrechtlichen Bedingungen, welcher vom handelsrechtlichen Ergebnis abweicht. Das steuerliche Ergebnis wird bei einer Personengesellschaft (z.B. KG) den Gesellschaftern anteilig entweder entsprechend der Höhe ihrer Beteiligung oder wie im Gesellschaftsvertrag vereinbart zugewiesen.
Tilgung
Ab- oder Rückzahlung einer langfristigen Schuld. Die Tilgung erfolgt normalerweise in viertel- oder halbjährlichen gleichförmigen Raten.
Todesfallsumme
Die Todesfallsumme ist diejenige Summe, die von dem Versicherer im Falle des Versterbens der versicherten Person an den Versicherungsnehmer (falls dieser nicht identisch mit der versicherten Person ist) oder den Bezugsberechtigten ausgezahlt wird.
Treuhandgesellschaft
Unternehmen, das treuhänderisch „im Auftrag und für Rechnung“ eines oder mehrerer Treugeber (Anleger) tätig ist. Der Treuhandvertrag regelt Rechte und Pflichten von Treuhänder (Treunehmer) und Treugeber. Nach Eintragung der Kommanditisten in das Handelsregister wird die Treuhandschaft in eine Verwaltungstreuhand umgewandelt.
Überschussbeteiligung
Während der Laufzeit von Lebensversicherungsverträgen können sich Rahmendaten wie zum Beispiel die erzielbaren Zinsen, die Lebenserwartung der Bevölkerung oder die Kosten des Versicherungsbetriebes ändern. Die Versicherungsprämien werden daher mit Sicherheitszuschlägen kalkuliert. Ergeben sich während oder am Ende der Laufzeit hierdurch Überschüsse, werden diese den Verträgen gutgeschrieben.
