Wie funktioniert eine Schiffsbeteiligung?
Schiffsbeteiligungen sind unternehmerische Investitionen mit vielschichtigen Chancen und Risiken, die in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Es handelt sich um eine Anlageform mit Laufzeiten von 12-15 Jahren. Für eine werthaltige Investition ist die Auswahl der beteiligten Partner von großer Bedeutung.
Konzipiert werden Schiffsbeteiligungen in aller Regel als geschlossene Fonds, d.h. Gesellschaften, die das Fondskapital von mehreren renditeorientierten Anlegern einsammeln. Dadurch können sich Einzelanleger auch an großen Investitionsprojekten wie Seeschiffen beteiligen.
Der Anleger wird dabei Kommanditist einer Kommanditgesellschaft (i.d.R. einer GmbH & Co. KG). Damit beschränkt sich sein unternehmerisches Risiko auf die Höhe der geleisteten Kommanditeinlage. Die Kommanditgesellschaft erwirbt ein Schiff bzw. vergibt einen Neubauauftrag und verchartert es auf dem internationalen Schifffahrtsmarkt. Dadurch werden Einnahmen erzielt, aus denen die Betriebskosten, Zinsen, Tilgung des Schiffshypothekendarlehens sowie die Kosten der Gesellschaft beglichen werden. Aus darüber hinaus vorhandenen liquiden Überschüssen werden laufende, jährliche Auszahlungen geleistet.
Die Rendite eines Anlegers ergibt sich bei einer Schiffsbeteiligung aus den laufenden Auszahlungen sowie der Auszahlung bei Veräußerung des Schiffes. Sie wird durch steuerliche Aspekte optimiert.
Tonnagesteuer
Nach dem § 5 a EStG haben Schifffahrtsgesellschaften seit dem 1. Januar 1999 die Möglichkeit, eine pauschalierte Gewinnermittlung in Abhängigkeit von der im internationalen Schiffsverkehr eingesetzten Tonnage vorzunehmen. Ziel der Tonnagebesteuerung ist die Stärkung des Schifffahrtstandortes Deutschland. Wesentliche Voraussetzung für den Wechsel zur pauschalierten Gewinnermittlung sind u.a., dass sich die Geschäftsführung der Gesellschaft im Inland befindet, die Bereederung des Schiffes im Inland durchgeführt wird und das Schiff im Wirtschaftsjahr überwiegend in einem deutschen Seeregister eingetragen ist. An diese Gewinnermittlungsart ist die Gesellschaft dann für zehn Jahre gebunden.
Checkliste: Erkennen Sie den Unterschied
Bevor Sie eine unternehmerische Beteiligung eingehen, sollten Sie jedes Angebot kritisch prüfen. Dabei hilft Ihnen die Checkliste von König & Cie.
Fünf Fragen zum Emissionshaus:
Liegt eine aktuelle und transparente Leistungsbilanz vor?
Gibt es ein aussagefähiges Musterdepot?
Ist der Emissionär unabhängig von Banken, Werften und Reedereien?
Ist das Management-Team kompetent und erfahren?
Arbeitet der Emissionär mit anerkannten Partnern/Gesellschaftern?
Fünf Fragen zur Schiffsbeteiligung:
Ist die Erfolgsrechnung plausibel?
Baut sie auf Substanzmehrung auf statt auf Verlustzuweisungen?
Wird der Wechsel zur Tonnagebesteuerung angestrebt?
Ist der Wiederverkaufserlös realistisch kalkuliert?
Ist ein mögliches Wechselkursrisiko abgesichert?
Fünf Fragen zum Schiff:
Entspricht die Konstruktion internationalen Sicherheitsbestimmungen?
Ist das Schiff in unterschiedlichen Fahrtgebieten und mit unterschiedlicher Beladung einsetzbar?
Entsprechen Charterdauer und Charterrate den Marktbedingungen?
Hat der Charterer ein gutes Dynamar-Rating?
Hat der Bereederer ein gutes Dynamar-Rating?
Fünf Fragen zum eigenen Ziel:
Suchen Sie eine renditestarke Alternative zu herkömmlichen Anlageformen?
Sind Sie bereit, sich als Mitunternehmer zu beteiligen?
Sind Sie auch bereit, das unternehmerische Risiko mit zu tragen?
Entspricht das langfristige Engagement Ihrem Planungshorizont?
Haben Sie die steuerlichen Auswirkungen mit Ihrem Steuerberater besprochen?
Glossar
Ein Thema wie Schifffahrt bringt es mit sich, dass viele neue Abkürzungen auftauchen. In unserem Glossar versuchen wir daher
die gängigen Begriffe aus der Schifffahrts-Welt einfach und verständlich zu erklären.
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