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Gestattung der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes durch die BaFin ist erfolgt!
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Gestattung der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes durch die BaFin ist erfolgt!
Siehe Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine einheitliche, staatliche Allfinanzaufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel. Seit dem 1. Juli 2005 ist gemäß gesetzlicher Vorgabe ein Genehmigungsverfahren vorgeschrieben, wonach Verkaufsprospekte bei der BaFin zur Gestattung der Veröffentlichung einzureichen sind.