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- GmbH & Co. KGNach Begriff suchen
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Rechtsform, die in ihrer Konstruktion eine PersonengesellschaftGesellschaftsrechtliche Ausprägung der Unternehmensverfassung, bei der sich mindestens zwei Personen zwecks gemeinsamen Betriebes einer Unternehmung zu einem Eigentümerverband (Gesellschaft) zusammenschließen, wobei diesem persönlich und unbeschränkt, d.h. auch mit dem Privatvermögen haftende Gesellschafter angehören müssen. Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften als sogenannte juristische Personen richten sich Ansprüche Dritter nicht nur gegen das Gesellschaftsvermögen, sondern auch gegen die vollhaftenden Gesellschafter. und eine Kommanditgesellschaft ist und an der eine GmbH als KomplementärVollhaftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Bei Beteiligungsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG ist der Komplementär eine GmbH und die Haftung ist somit auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt., d.h. als persönlich haftender GesellschafterDurch die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds wird der Anleger zum Gesellschafter. Ist der Fonds in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gegründet, nennt man den Gesellschafter Kommanditist. allein oder zusammen mit anderen Komplementären beteiligt ist.
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