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Windpark »Moorhusen Stördorf«

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Highlights

Angebot
Der Windpark befindet sich in der Wilstermarsch, in der Nähe der Schleswig-Holsteinischen Westküste. Die Windgeschwindigkeiten liegen bei 7 Meter pro Sekunde in 68 Meter Nabenhöhe – optimale Voraussetzungen für den Einsatz der 15 Windenergieanlagen vom Typ NEG Micon NM 1500 C/64.

Projektstatus
Der Baubeginn ist erfolgt. Alle Genehmigungen liegen vor.

Einspeisung
Einspeisezusage der Preussen Elektra liegt vor.

Betriebsbeginn
Der gesamte Park ist spätestens am 30. Juni 2001 betriebsbereit. Fünf Anlagen werden bereits zum 31. Dezember 2000 fertig gestellt.

MindestbeteiligungDer vom Anleger zu zeichnende Kommanditanteil soll einem definierten Mindestbetrag entsprechen, um den Verwaltungsaufwand in vernünftiger Relation zu halten.
Die Mindestzeichnungssumme betrug DM 20.000 zzgl. 5% AgioAuch Aufgeld oder Ausgabeaufschlag genannt: positive Differenz zwischen Nennwert und Kurswert eines Wertpapiers.. Ein attraktives Angebot durch geringen Kapitaleinsatz bei überdurchschnittlichen Renditeerwartungen und kalkulierbarem Risiko.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert die Einspeisevergütung für 20 Jahre und sichert die Einnahmen damit ab.Einzahlung
Zu beachten waren die günstigen Zahlungsbedingungen für 2001. Die Einzahlungsraten betrugen 62% plus 5% Agio in 2000 und 38% in 2001.

PlatzierungsgarantieZusicherung gegenüber der Gesellschaft, dass das Fondskapital eines geschlossenen Fonds vollständig gezeichnet wird. Der Garant gewährleistet, dass er oder ein Dritter eventuelle Platzierungsreste zu einem bestimmten Zeitpunkt übernimmt. Dies bedeutet zusätzliche Sicherheit für den Anleger, da der Fonds in jedem Fall geschlossen wird, d.h. dass das Erreichen des Investitionsziels gewährt ist.
Ungewöhnlich an der Konstruktion war die Platzierungsgarantie. Damit war das einzuwerbende Kapital von vornherein gesichert. Eine Rückabwicklung wie bei anderen FondsFür einen bestimmten Zweck gebildete und verwaltete Vermögenswerte. konnte es daher nicht geben.

Gutachten
Für die Projektgesellschaft wurden für die Standorte Moorhusen und Stördorf je zwei Gutachten zur Bestimmung des Energieertrags erstellt. Aus diesen Gutachten von Deutscher Wetterdienst (DWD, http://www.dwd.de) und Windtest ergab sich ein gerundeter Gesamtwert von 46.626.600 Kilowattstunden (kWh) Nettoertrag.

 
Moorhusen
Stördorf
  Brutto Nach Parkwirkung Brutto Nach Parkwirkung
DWD 39.941.000 36.389.890 15.080.000 14.429.100
Windtest 38.703.093 36.100.000 14.761.033 13.424.700
Brutto unter Berücksichtigung der Parkwirkung 36.245.045             13.836.900            
Abzüglich 2% technische Verfügung 35.520.144             13.560.162            
Abzüglich 5% Sicherheitsabschlag 33.744.137             12.882.154            
Gesamtwert 46.626.290                               
gerundet 46.626.600                               


Alle Angaben in kWh


Partner im Projekt

Windpark Moorhusen-Stördorf GmbH & Co. KG
BeteiligungsgesellschaftEigentümergesellschaft, meist in Form einer GmbH & Co. KG. und Prospektherausgeber

KC Windfarm GmbH
Komplementärin der Windpark Moorhusen-Stördorf GmbH & Co. KG

König & Cie. GmbH & Co. KG
Kaufmännische Projektleitung, Beratung in der Gründungsphase, EmissionAusgabe von Wertpapieren am Kapitalmarkt. Der Verkauf wird von einem Emissionskonsortium übernommen., Prospektherausgeber, KommanditistGesellschafter einer Kommanditgesellschaft, deren Haftung auf ihre Kapitaleinlage begrenzt ist. der Beteiligungsgesellschaft

Verwaltung König & Cie. GmbH
Komplementärin der König & Cie. GmbH & Co. KG

Disclaimer

Die Planrechnungen dieses Beteiligungsprospektes basieren auf den abgeschlossenen Verträgen und Vereinbarungen, im Wesentlichen jedoch auf Prognosen, die ihrerseits auf Erfahrungen und Erwartungen beruhen. Verschiedene Faktoren können die Ertragssituation positiv und negativ beeinflussen.

Maßgeblich für eine Beteiligung ist ausschließlich der vollständige Emissionsprospekt mit Gesellschafts- und Treuhandvertrag sowie der BeitrittserklärungZeichnungsschein, der dem Beteiligungsprospekt als Anlage beigefügt ist. Der Anleger tritt mit der Unterzeichnung der Beteiligungsgesellschaft mit dem in dem Zeichnungsschein eingesetzten Betrag bei. Erst durch die Annahme durch den Treuhänder ist der Beitritt des Anlegers wirksam, und er erhält eine Annahmeerklärung der Treuhandgesellschaft (siehe Treuhandgesellschaft).. Insbesondere wird auf das Kapitel Risiken im Emissionsprospekt hingewiesen.

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