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Neuer Höchstwert von 3.000 MW allein im Dezember 2011
Im vergangenen Jahr wurden Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) mit einer Leistung von insgesamt rund 7.500 MW neu installiert.
Dies schätzt die Bundesnetzagentur auf der Grundlage einer vorläufigen Auswertung der bisher gemeldeten Daten. Damit wird das Ergebnis des bisherigen Rekordjahres 2010 von 7.400 MW voraussichtlich übertroffen.
Allein im Dezember wurden neue PV-Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 3.000 MW gemeldet – ebenfalls Höchstwert für diesen Monat. Der Wert entspricht etwa 40 Prozent der im Gesamtjahr 2011 gemeldeten Leistung", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Auf der Basis der Meldungen ermittelt die Bundesnetzagentur nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) regelmäßig die Degressions- und Vergütungssätze für neu in Betrieb gehende PV Anlagen. Als Nächstes sind die Degressions- und Vergütungssätze für Anlagen zu ermitteln, die ab dem 1. Juli 2012 in Betrieb gehen. Dafür wird die von Oktober 2011 bis April 2012 gemeldete Leistung von PV-Anlagen herangezogen, die auf den Zeitraum eines Jahres hochzurechnen ist.
"Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Stichtagsmechanismus dazu beiträgt, den Zubau an PV-Anlagen kurz vor einer Förderkürzung deutlich zu verstärken. Dieser Effekt konterkariert das Ziel des Gesetzgebers, die Kosten der Förderung der Solarenergie wirksam zu begrenzen. Jedenfalls hat sich trotz der bisherigen Förderkürzungen der Zubau der Photovoltaik nicht verlangsamt, und es ist auch sehr wahrscheinlich, dass wir im Juni 2012 trotz weiterer Förderkürzung wieder einen ähnlichen Zubauboom haben werden wie jetzt im Dezember. Einer der Gründe dürfte sein, dass die Preise für die Anlagen schneller fallen als die Fördersätze gekürzt werden. Wenn der jährliche Zubau der PV Anlagen auf dem Niveau von ca. 7.500 MW bleiben würde, wären die im Szenariorahmen für den Netzausbau erst für das Jahr 2022 geplanten Werte viel früher erreicht. Und zwar schon spätestens etwa Ende 2015. Aus dieser Entwicklung Schlüsse zu ziehen, ist aber Sache des Gesetzgebers", sagte Kurth.
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