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Erbschaft- und Schenkungsteuer 2010 um 7,5% auf 4,6 Milliarden Euro gestiegen
Im Jahr 2010 erhöhte sich die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 7,5% gegenüber dem Vorjahr auf 4,6 Milliarden Euro.
Die zugrunde liegenden Erbschaften und Vermächtnisse (Erwerbe von Todes wegen) sowie Schenkungen beliefen sich auf 30,6 Milliarden Euro.
Die Anzahl der steuerpflichtigen Erbschaften und Vermächtnisse ging gegenüber 2009 um 17,2% zurück. Grund hierfür sind unter anderem höhere Freibeträge nach der Erbschaftsteuerreform, die im Jahr 2009 in Kraft trat. Der Wert der Vermögensübergänge nahm hingegen um 4,6% auf 15,9 Milliarden Euro zu. Die hierfür festgesetzte Erbschaftsteuer betrug im Jahr 2010 rund 3,4 Milliarden Euro (+ 16,4%).
Die Zahl der steuerpflichtigen Schenkungen verringerte sich um 33%. Neben den erhöhten Freibeträgen führte auch eine besonders hohe Fallzahl im Jahr 2009 zu dieser Entwicklung: Vor Inkrafttreten des neuen Erbschaftsrechtes wurden viele Schenkungen vorgezogen, damit noch eine Besteuerung nach altem Recht erfolgen konnte. Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes belief sich der Wert der steuerpflichtigen Schenkungen auf 14,6 Milliarden Euro (+ 9,8 %). Die festgesetzte Schenkungsteuer ging hingegen um elf Prozent auf 1,2 Milliarden Euro zurück.
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