| Printversion |
| Schriftgröße:
|
Identifizierungsleitfaden
Für Vermittler von Kommanditbeteiligungen zur Identifizierung von Anlegern nach dem Geldwäschegesetz
Das Ziel des vorliegenden Leitfadens ist die Festlegung von Mindestanforderungen zur Identifizierung von Anlegern und ggf. wirtschaftlich Berechtigten. Der Leitfaden ist - in seiner jeweils gültigen Fassung - integraler Bestandteil der Vertriebsvereinbarung mit dem jeweiligen Vermittler und soll verhindern, dass die Geldanlage in geschlossenen FondsFür einen bestimmten Zweck gebildete und verwaltete Vermögenswerte. für Zwecke der Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung missbraucht wird. KCT ist berechtigt, die sich aus diesem Leitfaden ergebenden Befugnisse unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Vermittler auszuüben (§ 328 Abs. 1 BGB).
Bitte beachten Sie, dass Sie eine Anleger-Identifizierung nach diesem Leitfaden nur durchführen dürfen, wenn und solange:
- Sie über eine Rahmenvereinbarung verfügen, die Sie dazu ermächtigt
- Sie rechtmäßig im Besitz einer gültigen Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO sind
- Ihre geldwäscherechtliche Zuverlässigkeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung von der KCT regelmäßig durch Stichproben überprüft und positiv festgestellt werden kann.
Downloads für Sie:
| Anhang | Datum | Größe |
|---|---|---|
| 13/10/10 10:50 am | 259.98 KB |
You are missing some Flash content that should appear here! Perhaps your browser cannot display it, or maybe it did not initialise correctly.
Call me back
Wir rufen Sie zurück! Call me back
Investors Weekly
wöchentliche Highlights per E-Mail. Jetzt informieren
You are missing some Flash content that should appear here! Perhaps your browser cannot display it, or maybe it did not initialise correctly.
You are missing some Flash content that should appear here! Perhaps your browser cannot display it, or maybe it did not initialise correctly.

