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Bundeskabinett beschliesst Gesetzentwurf: Besserer Schutz für Anleger
Die Bundesregierung will den Anlegerschutz in Deutschland weiterhin stärken. Eine kürzlich erzielte Einigung zwischen Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, dass der Vertrieb geschlossener FondsFür einen bestimmten Zweck gebildete und verwaltete Vermögenswerte. nicht unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fallen wird.
Die Gefahr, dass zukünftig nur noch unter einem Haftungsdach vermittelt werden darf, konnte dadurch abgewendet werden. Nun hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf mit neuen Regelungen zur Registrierung und Beaufsichtigung von Anlageberatern beschlossen.
Um AnlegerEin Anleger beteiligt sich durch den Beitritt in Höhe seiner Einlage an einer Kommanditgesellschaft und wird somit zum Mitunternehmer dieser Gesellschaft. Seine Haftung ist auf die Höhe der übernommenen Einlage begrenzt. vor falscher Beratung zu schützen, müssen inländische Banken und Finanzdienstleistungsinstitute ihre Anlageberater künftig bei der BaFin registrieren lassen. Außerdem müssen die Institute die angemessene Qualifikation ihrer Mitarbeiter bestätigen. Die BaFin kann einem UnternehmenBezeichnung der Betriebswirtschaftslehre für eine wirtschaftlichrechtlich organisierte Wirtschaftseinheit, abzugrenzen gegenüber dem Betrieb, der den technischen Produktionsbereich kennzeichnet. künftig den Einsatz von Mitarbeitern zeitweise untersagen, bei schwerwiegenden Verstößen sogar bis zu zwei Jahren. Ferner kann die Behörde Falschberatung mit Bußgeldern ahnden.
Alle Institute werden verpflichtet, für private Kunden Produktinformationsblätter herauszugeben. Kurz und verständlich sollen diese "Beipackzettel" zu Geldanlagen über die wesentlichen Eigenschaften des Finanzproduktes aufklären. Die Bundesregierung wird die einheitliche Gestaltung dieser Produktinformationen in einer Rechtsverordnung konkretisieren. Zum anderen sind für die gewerblichen Vermittler solcher Produkte deutlich schärfere Qualifizierungs- und Registrierungspflichten vorgesehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundesregierung.de.
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